Bergler & Böttcher
Rechtsanwaltskanzlei

Arbeitsrecht

  • Außergerichtliche Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen
  • Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen z.B. durch Kündigung, Aufhebungs,-oder Abwicklungsvertrag
  • Anfertigung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Abmahnungen, Aufhebungs-und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten z.B. in Kündigungsschutzverfahren

Ansprechpartnerin

Annemarie Böttcher

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • geboren und aufgewachsen in Iserlohn
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 1.Staatsexamen 1990
  • Referendariat beim Landgericht Mosbach, 2.Staatsexamen 1993
  • bis Ende 2006 Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin in wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Heidelberg
  • am 01.02.2007 Gründung der Kanzlei in Eberbach
  • Nebenberufliche journalistische Tätigkeit als
  • Chefredakteurin eines arbeitsrechtlichen Newsletters und als Dozentin sowie IHK-Prüferin im Bereich ” Rechtsbewusstes Handeln ”