Bergler & Böttcher
Rechtsanwaltskanzlei

Arzthaftungsrecht

Wir vertreten im gleichen Maße Ärzte und Patienten in allen Fragen des Arzthaftungsrecht.

Patienten

  • beraten wir nach ambulanter oder stationärer Behandlung, wenn der Eindruck oder die Gewissheit besteht, dass die Behandlung nicht optimal verlaufen ist
  • zur Frage, ob ein ärztlicher Kunstfehler und sich daraus ergebende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche gegeben sein könnten.
  • Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder der Klinik bzw. deren Haftpflichtversicherung
  • Vertretung in Verfahren bei der Gutachterkommission der Ärztekammern und vor Gericht bundesweit

Ärzte

  • unterstützen wir ggf. im Auftrag der dortigen Haftpflichtversicherung bei der Abwehr von Arzthaftungsansprüchen
  • und vertreten auch hier bei der Gutachterkommission und vor Gericht

Ansprechpartnerin

Monika Bergler

Rechtsanwältin

  • geboren in Pforzheim und aufgewachsen in Mühlacker
  • seit 1987 wohnhaft in Eberbach, verheiratet, 3 Söhne
  • Studium der Rechtswissenschaften an der  Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 1.Staatsexamen 1990
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach, 2.Staatsexamen 1993
  • seit 1994 als Rechtsanwältin tätig, zunächst in einer großen Wirtschaftskanzlei in Heidelberg, später in Stuttgart
  • am 01.02.2007 Gründung der Kanzlei in Eberbach