Wir vertreten im gleichen Maße Ärzte und Patienten in allen Fragen des Arzthaftungsrecht.
Patienten
- beraten wir nach ambulanter oder stationärer Behandlung, wenn der Eindruck oder die Gewissheit besteht, dass die Behandlung nicht optimal verlaufen ist
- zur Frage, ob ein ärztlicher Kunstfehler und sich daraus ergebende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche gegeben sein könnten.
- Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder der Klinik bzw. deren Haftpflichtversicherung
- Vertretung in Verfahren bei der Gutachterkommission der Ärztekammern und vor Gericht bundesweit
Ärzte
- unterstützen wir ggf. im Auftrag der dortigen Haftpflichtversicherung bei der Abwehr von Arzthaftungsansprüchen
- und vertreten auch hier bei der Gutachterkommission und vor Gericht