Bergler & Böttcher
Rechtsanwaltskanzlei

Erbrecht

  • Beratung und außergerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Problemstellungen mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
  • Prüfung von Testamenten bzw. Erbverträgen
  • außergerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilanspruches und Vermächtnisansprüchen gegen die Erben
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in Zusammenarbeit mit einem Notar
  • Gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Erb-und Pflichtteilsansprüchen

Ansprechpartnerin

Annemarie Böttcher

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • geboren und aufgewachsen in Iserlohn
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 1.Staatsexamen 1990
  • Referendariat beim Landgericht Mosbach, 2.Staatsexamen 1993
  • bis Ende 2006 Tätigkeit als angestellte Rechtsanwältin in wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Heidelberg
  • am 01.02.2007 Gründung der Kanzlei in Eberbach
  • Nebenberufliche journalistische Tätigkeit als
  • Chefredakteurin eines arbeitsrechtlichen Newsletters und als Dozentin sowie IHK-Prüferin im Bereich ” Rechtsbewusstes Handeln ”