- Beratung und außergerichtliche Vertretung bei erbrechtlichen Problemstellungen mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden
- Prüfung von Testamenten bzw. Erbverträgen
- außergerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilanspruches und Vermächtnisansprüchen gegen die Erben
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen in Zusammenarbeit mit einem Notar
- Gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Erb-und Pflichtteilsansprüchen