z.B.
- Überprüfung von Leasing- und Kreditverträgen und der gegebenen Sicherheiten z.B. der Bürgschaft
- Beratung und Vertretung bei außerordentlicher Kündigung des Verträge, insbesondere Überprüfung der Kündigungsforderung z.B. Abzinsung, Vorfälligkeitsentschädigung;
- beim Fahrzeugleasing speziell der Mehrkilometerabrechnung, Fahrzeugbewertung, Verwertung etc
- Beratung und Vertretung bei Abwicklung des ordnungsgemäß beendeten Leasing- oder Darlehensvertrages
- Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten