Beratung und Vertretung
vor Vertragsabschluss z.B.
- Vertragsprüfung
- individuelle Vertragsgestaltung
im laufenden Mietverhältnis z.B.
- Mieterhöhungen und deren Abwehr
- Mietzinsminderungen / Mängelansprüche und deren Abwehr
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Schönheitsreparaturen
- Unterlassungsansprüche
bei Beendigung des Mietverhältnisses z.B.
- Ordentliche und außerordentliche Kündigungen und deren Abwehr
- Räumungsansprüche
- Schönheitsreparaturen
- Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Vertretung in Rechtsstreiten vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.