Bergler & Böttcher
Rechtsanwaltskanzlei

Mietrecht für Wohnungen und Gerwerbeobjekte

Beratung und Vertretung

vor Vertragsabschluss z.B.

  • Vertragsprüfung
  • individuelle Vertragsgestaltung

im laufenden Mietverhältnis z.B.

  • Mieterhöhungen und deren Abwehr
  • Mietzinsminderungen / Mängelansprüche und deren Abwehr
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Schönheitsreparaturen
  • Unterlassungsansprüche

bei Beendigung des Mietverhältnisses z.B.

  • Ordentliche und außerordentliche Kündigungen und deren Abwehr
  • Räumungsansprüche
  • Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Vertretung in Rechtsstreiten vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ansprechpartnerin

Monika Bergler

Rechtsanwältin

  • geboren in Pforzheim und aufgewachsen in Mühlacker
  • seit 1987 wohnhaft in Eberbach, verheiratet, 3 Söhne
  • Studium der Rechtswissenschaften an der  Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 1.Staatsexamen 1990
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach, 2.Staatsexamen 1993
  • seit 1994 als Rechtsanwältin tätig, zunächst in einer großen Wirtschaftskanzlei in Heidelberg, später in Stuttgart
  • am 01.02.2007 Gründung der Kanzlei in Eberbach